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Erneuerte Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 103B/2012, allgemeines Wohngebiet westlich der Robert-Koch-Straße, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)


Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan Nr. 103B/2012 mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 27.04.2022 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103A/2006 gebilligt.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschuss am 05.04.2022 wurde über die eingegangenen Stellungnahmen der öffentlichen Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 103 B/2012 nach § 3 Abs.
2 und § 4 Abs. 2 BauGB beraten. Der Bebauungsplan wird weiterhin als qualifizierte Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

Die geänderte Planunterlagen können während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeinde Unterhaching, Referat 3, Rathausplatz 7, 2. Stock Zimmer 211 oder 212 eingesehen werden. Ferner sind die Unterlagen im Vorraum vor Zimmer 211 ausgestellt und auf der Homepage der Gemeinde Unterhaching unter www.unterhaching.de veröffentlicht.

Servicezeiten:

Montag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Freitag 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Anlagen:

Bekanntmachung